3 Fragen an...

Sebastian Fornefeld, Mitglied WDR-VR

1. Ende des letzten Jahres wurden Sie als jüngstes Mitglied für eine fünfjährige Amtszeit in den WDR-Verwaltungsrat gewählt. Warum haben Sie sich dafür entschieden, sich ehrenamtlich im WDR-Verwaltungsrat zu engagieren?

Man kann Verjüngung und Erneuerung nicht nur fordern, sondern muss sich nach seinen Möglichkeiten dafür einsetzen. Ich bin hier in NRW mit dem WDR aufgewachsen. Ich wünsche mir, dass meine, alle Kinder zukünftig das gleiche Glück genießen können - und Fortbestand bedeutet heute, den Wandel mitzugestalten. Ich hatte das Gefühl, dass ich beim WDR genau das machen kann und genau das die Herausforderung der nächsten Jahre ist.

2. Als Familienvater, der voll im Berufsleben steht: Wie bewältigen Sie die Gremienarbeit und inwieweit können Sie Ihren beruflichen Hintergrund und Ihre persönlichen Erfahrungen bei Ihrer Arbeit im Verwaltungsrat einbringen?

Ich habe großes Glück, dass ich meine Arbeit flexibel einteilen kann - und dass der Gremienkalender so lange im Voraus feststeht. Das erlaubt, alles darum zu planen. Mein beruflicher Fokus lag immer in Bereichen, die im besonderen Maße von Innovation und Transformation gekennzeichnet sind – zunächst Pharma und Healthcare und nun digitale Infrastrukturen. Ich bin überzeugt, dass sich viele Erfolgsfaktoren übertragen lassen – und ich weiß, wie groß das Potential ist.

3. Wie sieht Ihre Vision eines zukunftsweisenden öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland aus?

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird von der Gesellschaft getragen, er kann seine Bedeutung nur erhalten, wenn die Gesellschaft ihm vertraut. Das hat zwei Dimensionen; er muss sich mit den individuellen Lebenswirklichkeiten auseinandersetzen, über alle Altersklassen hinweg und mit Formaten, die den digitalen Gewohnheiten entsprechen. Gleichzeitig muss er verantwortungsvoll und effizient mit den verfügbaren Mitteln umgehen. Um beides ohne Qualitätsabstriche bewältigen zu können, ist digitale Erneuerung, aber auch stärkere Zusammenarbeit zwischen den Anstalten erforderlich.

24.6.2025