3 Fragen an...

Prof. Dr. Friedrich Vogelbusch, Mitglied MDR-VR

1. Der anstaltsübergreifende Kodex der ARD ist ein Novum in der Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wie wird der Kodex in den einzelnen Anstalten implementiert und welche Herausforderungen ergeben sich dabei?

Die Organe der Rundfunkanstalten Intendant/in, Rundfunkrat und Verwaltungsrat setzen den Governance Kodex der ARD durch entsprechenden Beschluss in Kraft. Zunächst müssen die zuständigen Organe prüfen, ob alle Empfehlungen des Kodex umgesetzt werden sollen bzw. ob in bestimmten Fällen anstaltsindividuell von einer Empfehlung abgewichen werden soll. Dieses Verfahren nennt man "comply or explain"-Prinzip. Eine Abweichung stellt keinen Mangel dar, sondern ist Ausdruck von "Good Governance". Allerdings müssen alle Abweichungen in der sog. Entsprechenserklärung, die jede Rundfunkanstalt jährlich abzugeben hat, nachvollziehbar begründet werden.

Der zur Erarbeitung des ARD-Governance Kodex eingesetzte "Lenkungsausschuss" hat sich am Public Corporate Governance Musterkodex (D-PCGM) orientiert. Dabei wurde er von der Expertenkommission des D-PCGM begleitet, die zum Abschluss des Prozesses konstatiert hat, dass der Governance Kodex der ARD geltenden Good Governance-Standards entspricht.

Eine Herausforderung wird sein, dass sich die Organe mit den unterschiedlichen Vorgaben des Kodex intensiv auseinandersetzen müssen, um Verfahren zu optimieren oder neu anzustoßen. Sicher werden einige der Regelungen gremienintern diskutiert werden müssen, hinsichtlich der zugrundeliegenden Relevanz, aber auch mit Blick darauf, welche Folgen mit einer Umsetzung einhergehen. Es braucht also eine aktive Auseinandersetzung mit den Inhalten. Ähnlich wie mit neuen Gesetzestexten wird das vermutlich etwas Zeit und Engagement brauchen.

2. Inwiefern wird der Kodex die Arbeit der Aufsicht verändern bzw. unterstützen? Nennen Sie bitte auch ein konkretes Beispiel.

Beim Kodex handelt es sich um eine Zusammenschau, Ergänzung und Ausgestaltung der bestehenden gesetzlichen Regelungen. Im Laufe der letzten Jahre hat sich im Bereich der börsennotierten Gesellschaften gezeigt, dass nicht alle in der Praxis auftretenden Fragen durch Gesetze geregelt sind. Die Kodizes in der Wirtschaft (bzw. auch in der Freien Wohlfahrtspflege, die in den vergangenen 20 Jahren eigene Kodizes entwickelt hat) regeln viele Fragen im Sinne von guten "Spielregeln" für die Geschäftsführung und Beaufsichtigung von Unternehmen. Man spricht deshalb von einem "Soft Law", also nicht expliziten Gesetzen, sondern Regelungen zu guter Unternehmensführung.

Typische Fragenkreise sind:
  • Wie werden in Aufsichtsgremien die Sitzungen gestaltet, welche Unterlagen sind wann vorzulegen?
  • Welche Qualifikationen braucht ein Aufsichtsorgan? Sollte eine Effizienzprüfung der Aufsichtstätigkeit vorgenommen werden?
  • Wie ist eine unabhängige Compliance und/oder eine Interne Revision auszugestalten?
Und natürlich besonders die Fragen der Vergütung der Geschäftsführung:
  • Welche Vergleichsmaßstäbe werden gesetzt?
  • Werden alle Mitglieder der Gremien in die Gehaltsfindung einbezogen?

Es werden also unter anderem Fragen adressiert, die im Alltag der Aufsichtsführenden eine zentrale Rolle spielen.

3. Wie kann der Kodex dazu beitragen, das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stärken?

Wenn es Regelungen für eine gute Geschäftsführung und Beaufsichtigung gibt, wird ein Beitrag geleistet, um eigenmächtiges Verhalten zu Lasten der Anstalt prophylaktisch zu vermeiden. Es kann nie ausgeschlossen werden, dass sich einzelne Personen fehl verhalten. Man kann aber mithilfe eines Kodex dafür sorgen, dass es diesen Personen möglichst schwer gemacht wird. Wenn z.B. ein Hinweisgebersystem vorhanden ist, können Risiken durch die Verantwortlichen in der Anstalt früh erkannt und durch die Anstalt eigenständig entgegengewirkt werden. Wichtig sind in diesem Zusammenhang auch die enthaltenen Compliance-Regeln z.B. zum Umgang mit Nebentätigkeiten oder einem Verbot der Annahme von Vorteilen.

Der Kodex stärkt das öffentliche Vertrauen, wenn er klare und justiziable Regeln für Integrität und Mittelverwendung setzt, Transparenz und Messbarkeit durch verbindliche Berichtspflichten herstellt, die Beteiligung der Öffentlichkeit ermöglicht und interne Hinweiskanäle systematisch verankert sowie durch wirksame Kontrolle und Sanktion glaubwürdig ist. Vertrauen entsteht damit durch nachprüfbare, wiederholte, sanktionierbare Verhaltensstandards – sichtbar gemacht in Prozessen, Zahlen und Rechenschaft. Und in Bescheidenheit der beteiligten Personen.

17.9.2025