Anja Kramer, Mitglied NDR-Rundfunkrat und -Programmausschuss sowie stellvertretendes Mitglied der ARD-Gremienvertreterkonferenz (bis 1.12.2025 stv. Vorsitzende ARD-Programmbeirat*)
Der Reformstaatsvertrag bedeutet für die programmliche Gremienarbeit der ARD einen Umbruch. Was ist der zentrale Unterschied zur bisherigen Praxis mit Blick auf das Gemeinschaftsprogramm (Das Erste und ARD Mediathek)?
Der Reformstaatsvertrag schafft erstmals eine verbindliche Grundlage für eine gemeinsame programmliche Aufsicht. Die neue Gremienvertreterkonferenz (GVK) wird nicht nur koordinierendes, sondern ausdrücklich aufsichtsführendes Gremium (vgl. § 9 ARD-StV). Damit verändert sich die Perspektive: Neben die bewährte föderale Einzelaufsicht der Rundfunkräte der Landesrundfunkanstalten tritt künftig eine gemeinsame Verantwortung mit der GVK für die Gemeinschaftsangebote der ARD. Die GVK hat künftig die Aufsicht über die Gesamtkomposition und Gestaltung der gemeinsamen Angebote, gemeinsam mit der föderalen Aufsicht über die konkreten Angebote.
Bedeutet das eine Einschränkung der föderalen Eigenständigkeit?
Nein. Ziel ist ausdrücklich keine Hierarchisierung, sondern eine abgestimmte Rollenverteilung. Die Eigenverantwortung der Landesrundfunkanstalten und ihrer Gremien für Zulieferungen zum Gemeinschaftsprogramm und die Federführungen bleibt erhalten. Gleichzeitig wird es notwendig, stärker gemeinsam, vergleichbar und transparent auf die ARD-weiten Angebote zu schauen. Genau in diesem Spannungsfeld zwischen föderaler Vielfalt und notwendiger Koordinierung bewegt sich die neue programmliche Gremienaufsicht.
Wie kann diese Zusammenarbeit konkret aussehen?
In der konstituierenden Sitzung des neuen Programmausschusses der GVK am 20. Januar 2026 wird die konkrete Zusammenarbeit unter den Rundfunkratsvertreter*innen in der GVK diskutiert und entworfen. Ein mögliches Modell ruht aus meiner Sicht auf drei Säulen.
Erstens: systematischer Informationsaustausch. Der neue Programmausschuss der GVK kann als zentrales Forum dienen, in dem standardisierte Berichte der Programmausschüsse der Landesrundfunkanstalten zusammengeführt und thematisch diskutiert werden – nicht zur zentralen Bewertung, sondern zur gemeinsamen Einordnung von Entwicklungen und Tendenzen.
Zweitens: eine gemeinsame Themen- und Jahresplanung. Jährlich könnten strategische Schwerpunktthemen wie Regionalität, Ausgewogenheit im Gesamtportfolio, Kultur und regionale Vielfalt oder Unterhaltung im öffentlich-rechtlichen Profil abgestimmt werden. Die Anstalten bleiben eigenständig, beobachten ihre jeweiligen Zulieferungen aber im gemeinsamen Rahmen.
Drittens: eine arbeitsteilige Aufsicht mit klarer Rückkopplung. Die Programmausschüsse der federführenden und/oder zuliefernden Landesrundfunkanstalten prüfen weiterhin die konkrete Umsetzung und redaktionelle Qualität der zugelieferten Beiträge. Der Programmausschuss der GVK bewertet demgegenüber die übergreifende programmstrategische Ausrichtung und Kohärenz der Gemeinschaftsangebote. Wichtig wäre dann ein strukturierter Rückfluss der Erkenntnisse zwischen beiden Ebenen.
Was bedeutet das für die Arbeit der Rundfunkräte insgesamt?
Die Arbeit der Gremien wird erneut intensiviert. Der Reformstaatsvertrag verlangt ein proaktiveres, stärker koordiniertes Handeln und die aktive Mitwirkung aller Entsandten, weil die Arbeit mehr und komplexer sein wird. Neue Arbeitsweisen, verbindliche Kommunikationsstrukturen und regelmäßige gemeinsame Beratungen werden notwendig, um den anspruchsvollen Aufgaben gerecht zu werden – auch vor dem Hintergrund der jüngsten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Ausgewogenheit und Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Programm. Wenn diese Veränderungen transparent und gemeinsam gestaltet werden, kann aus der neuen Struktur ein tragfähiges Netzwerk entstehen, das föderale Vielfalt und gemeinsame Verantwortung überzeugend verbindet und die Arbeit der Gremien auch nach außen besser darstellt.
* Hinweis: Am 1.12.2025 ist der Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag) in Kraft getreten. Damit wird die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD zur Gremienvertreterkonferenz der ARD mit erweiterten Aufgaben (vgl. § 8 und 9 ARD-StV). Der bisherige ARD-Programmbeirat geht in ihr auf. Die konstituierende Sitzung der Gremienvertreterkonferenz findet am 19./20.1.2026 in Frankfurt a. M. statt; bis dahin ist die Gremienvorsitzendenkonferenz mit ihren Funktionsträgern/-innen kommissarisch im Amt.
18.12.2025