Welche Veränderungen gibt es durch den ReformStV für die neue GVK und wie sieht deren Arbeit künftig aus?

Dr. Klaus Sondergeld, Vorsitzender Rundfunkrat Radio Bremen und ordentliches Mitglied der ARD-Gremienvertreterkonferenz (Vorsitzender ARD-GVK*)

Aus der Gremienvorsitzendenkonferenz wird die Gremienvertreterkonferenz, ganz im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleibt aber das Kürzel: GVK. Sie setzt sich künftig nicht mehr automatisch aus den Gremienvorsitzenden zusammen. Die Rundfunk- und Verwaltungsräte der Landesrundfunkanstalten (und auch des besonderen ARD-Mitglieds Deutsche Welle) müssen ihre Vertretungen qua Wahlakt entsenden. Jedes ordentliche Mitglied erhält zudem künftig einen festen Stellvertreter bzw. eine feste Stellvertreterin. Doch nicht nur die Struktur verändert sich – auch inhaltlich gewinnt die GVK deutlich an Gewicht.

Erstmals werden ihre Aufgaben in § 8 ARD-StV gesetzlich festgeschrieben. Die GVK soll künftig die Gremienarbeit innerhalb der ARD koordinieren. Die Begründung des Staatsvertrags fügt der Koordination noch die "Standardisierung" hinzu. Zu dieser – in den Worten der Begründung – „Hauptaufgabe“ der GVK gehören insbesondere die Beratung zu übergreifenden Themen wie den gemeinschaftlichen Angeboten und Einrichtungen, programmlichen Leitlinien und Berichten sowie Fragen der Haushalts- und Finanzplanung. Außerdem übernimmt die GVK künftig – im Zusammenwirken mit den Rundfunkräten – die „neue Aufgabe“ der Aufsicht über die Gemeinschaftsangebote. Sie tritt damit mit neuer Gewichtung an die Stelle des bislang beratend tätigen ARD-Programmbeirats.

Diese in Paragraphen gegossene Stärkung ist ein klares Signal des Gesetzgebers: Die Erwartungen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wachsen – und mit ihnen auch die Verantwortung der Gremien, mithin die Bedeutung einer starken, handlungsfähigen Gremienstruktur. Für den Austausch mit den operativ Verantwortlichen der ARD (insb. die Intendant*innen und Direktor*innen) bedeutet das eine neue Qualität, nicht zuletzt, weil deren Informationspflichten gegenüber der GVK steigen.

Einen ersten Meilenstein passieren wir bereits am 19. Januar 2026: In unserer konstituierenden Sitzung wird sich die neue GVK eine Geschäftsordnung geben, um ihre zukünftige Arbeit zu regeln und um alle Vorsitzenden neu zu wählen. Zudem steht die Verständigung auf zwei Mitglieder des neuen Medienrats für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an, die von der GVK zu entsenden sind. Parallel müssen wir Wege entwickeln, unsere Transparenz zu erhöhen und deutlicher zu zeigen, dass und wie die Gremien wirken.

Neben einem neuen Programmausschuss der GVK werden zwei weitere Ausschüsse die Arbeit der GVK vorbereiten: der GVK-Telemedienausschuss und der GVK-Finanzausschuss. Im Telemedienausschuss dreht sich alles um die digitalen Angebote, die sich durch die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz immer schneller verändern werden. Damit können programmliche und digitale Perspektiven systematisch verzahnt und Beobachtungen zu übergreifenden Themen effizienter gebündelt werden. Der Finanzausschuss steht vor zahlreichen neuen Themen, insbesondere im Zusammenhang mit der Neuorganisation der ARD und der Weiterentwicklung ihrer Beteiligungsstrukturen – Bereiche, die eine engere Begleitung und tiefere finanzielle Prüfung erfordern. Der Programmausschuss wird die Wahrnehmung der neuen Aufgabe Aufsicht über die Gestaltung der Gemeinschaftsangebote der ARD prägen.

* Hinweis: Am 1.12.2025 ist der Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag) in Kraft getreten. Damit wird die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD zur Gremienvertreterkonferenz der ARD mit erweiterten Aufgaben (vgl. § 8 und 9 ARD-StV). Der bisherige ARD-Programmbeirat geht in ihr auf. Die konstituierende Sitzung der Gremienvertreterkonferenz findet am 19./20.1.2026 in Frankfurt a. M. statt; bis dahin ist die Gremienvorsitzendenkonferenz mit ihren Funktionsträgern/-innen kommissarisch im Amt.

18.12.2025