Was muss durch die Vorgaben des neuen ReformStV auf Arbeitsebene vorbereitet und umgesetzt werden?

Dr. Sebastian Hügel, Leiter Geschäftsstelle ARD-GVK (Geschäftsführer ARD-GVK*)

Eine kleine Gesetzesänderung – große Wirkung. Was steckt hinter dem Satz "Aus der Gremienvorsitzendenkonferenz wird die Gremienvertreterkonferenz"?

Mehr, als der lapidare Wortlaut vermuten lässt. Es ändert sich nicht nur ein Name. Das Gefüge der Aufsicht in der ARD wird ein Stück weit neu geordnet. Wo zuvor Vorsitzende kraft Amtes zusammenkamen, entsteht erstmals ein Gremium, dessen Mitglieder gewählt werden, ein Gremium mit eigener Legitimation und eigener Verantwortung. Das zieht eine Kaskade von To Dos nach sich: viele Kleinigkeiten wie das Einsammeln von Kontaktdaten und datenschutzkonforme Einwilligungen zu deren Verwendung und viele auch komplexere Dinge, wie die Vorbereitung auf neue Aufgaben, die mit mehreren Beteiligten abzustimmen sind. Diese Neukonstituierung ist mehr als ein formaler Akt, es ist ein institutioneller Neustart.

Was bedeutet dieser Neustart ganz praktisch für die Mitglieder?

Zunächst müssen die neuen Mitglieder einmal ankommen. Wer neu im Gremium ist, muss die anderen im Gremium kennenlernen – und umgekehrt. Man lernt auch die Mitarbeitenden in der GVK-Geschäftsstelle kennen, die zuarbeiten, und jene operativ Verantwortlichen, deren Tun beaufsichtigt werden soll. Parallel dazu werden Vorsitz- und Stellvertretungsrollen vergeben, auch in den Ausschüssen. Das alles geschieht ehrenamtlich und unter Zeitdruck, schließlich müssen alle Vorgaben des Reformstaatsvertrags erfüllt werden. Hinzu kommt: Die Zahl der Beteiligten verdoppelt sich durch ständige Stellvertretungen. Mehr Stimmen, mehr Perspektiven – aber auch mehr Koordinationsbedarf.

Die Aufgaben wachsen ebenfalls. Worin liegt die neue fachliche Dimension?

Die GVK bekommt zusätzliche Zuständigkeiten: z. B. die Zuständigkeit für Governance-Fragen und erstmals die Aufsicht über die gemeinsamen Angebote der ARD, und zwar im Miteinander mit neun weiteren Gremien, den Rundfunkräten der Landesrundfunkanstalten. Das ist neu und muss erst ausbuchstabiert werden. Es geht um Verfahren, Schnittstellen, Verantwortlichkeiten. Neue Geschäftsordnungen sind zu entwickeln, Arbeitsweisen zu finden und mit Leben zu füllen. Das ist Aufbauarbeit im laufenden Betrieb.

Und welche Rolle spielt die Geschäftsstelle in diesem Prozess?

Eine zentrale. Ehrenamtliche Aufsicht braucht hauptamtliche Unterstützung, das ist ein wichtiger Faktor für die Qualität der Arbeit. Die Neukonstituierung ist daher auch Anlass zur Selbstevaluation: Wie können Abläufe effizienter werden? Was lässt man künftig, um Raum für das Wesentliche zu schaffen? Für eine Geschäftsstelle, die ein Gremium mit langer Historie in eine neue Form begleitet, ist das eine doppelte Herausforderung – und eine Chance.

Sie muss Vertrautes bewahren und zugleich Neues begleiten, als Kontinuitätsanker und Wissensspeicher, wenn die Mitglieder von Sitzung zu Sitzung eine Vielzahl ganz unterschiedlicher, alltagsrelevanter Entscheidungen der Geschäftsleitungen kritisch-konstruktiv hinterfragen, bei Bedarf auch korrigierend eingreifen oder auch einfach nur den Blick immer wieder auf das große Ganze lenken.

* Hinweis: Am 1.12.2025 ist der Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag) in Kraft getreten. Damit wird die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD zur Gremienvertreterkonferenz der ARD mit erweiterten Aufgaben (vgl. § 8 und 9 ARD-StV). Der bisherige ARD-Programmbeirat geht in ihr auf. Die konstituierende Sitzung der Gremienvertreterkonferenz findet am 19./20.1.2026 in Frankfurt a. M. statt; bis dahin ist die Gremienvorsitzendenkonferenz mit ihren Funktionsträgern/-innen kommissarisch im Amt.

18.12.2025